ZSR-Nr. N 4528.19
GLN Nr. 7601003959772
Informationen zum Anordnungsmodell
Seit dem 1. Juli 2022 sind Neuerungen im Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten.
Das heisst, dass Sie die psychotherapeutische Behandlung über Ihre Kranken-versicherung (obligatorische Grundversicherung) abrechnen können. Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie in diesem Informationsblatt.
Für die Grundversicherung muss unbedingt eine vorgängig ausgestellte Anordnung vorliegen. Diese wird von Hausarzt- und psychiatrischen Praxen ausgestellt. Die Anordnung finden Sie hier.
Sie können selbstverständlich auch weiterhin die Kosten für Behandlungen selber übernehmen. Konditionen für Selbstzahler: Einzelpersonen: Fr. 180.-/60 Min.
Online- und telefonische Sitzungen sowie administrative Aufwendungen werden nach Zeitaufwand und Tarif verrechnet.
Organisatorisches
Eine Sitzung dauert in der Regel 60-75 Minuten. Wenn Sie Ihre Sitzung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, entstehen für Sie keine Kosten. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden (unabhängig vom Grund) verrechnet.
Datenschutz
Ich unterstehe der Schweigepflicht sowie den berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes SBAP.
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