ZSR-Nr. N 4528.19
GLN Nr. 7601003959772
Informationen zum Anordnungsmodell
Seit dem 1. Juli 2022 sind Neuerungen im Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten.
Das heisst, dass Sie die psychotherapeutische Behandlung über Ihre Kranken-versicherung (obligatorische Grundversicherung) abrechnen können.
Informationen hierzu finden Sie in diesem Informationsblatt.
Für die Grundversicherung muss unbedingt eine vorgängig ausgestellte Anordnung vorliegen. Diese wird von Hausarzt- und psychiatrischen Praxen ausgestellt. Diese ist für 15 Sitzungen gültig, danach kann sie durch den/die anordnende/n Arzt/Ärztin auf 30 Sitzungen verlängert werden.
Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell können die Leistungen über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Am besten Sie erkundigen sich bei Ihrer persönlichen Krankenkasse, ob dies möglich wäre.
Sie können selbstverständlich auch weiterhin die Kosten für Behandlungen selber übernehmen.
Online- und telefonische Sitzungen sowie administrative Aufwendungen werden nach Zeitaufwand und Tarif verrechnet.
Organisatorisches
Eine Sitzung dauert in der Regel 60-75 Minuten. Wenn Sie Ihre Sitzung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, entstehen für Sie keine Kosten. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden (unabhängig vom Grund) verrechnet.
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